Individuelle Ernährungstherapie bei Erkrankungen – persönlich, fundiert & alltagstauglich

Ernäh­rungs­therapie nach § 43 SGB V

Die Ernährungstherapie ist eine medizinisch verordnete Maßnahme zur Behandlung ernährungsbedingter Erkrankungen.

Sie umfasst in der Regel 5 bis 6 individuelle Termine, die von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen werden – auf Basis einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (§ 43 SGB V).

Wir stellen den Antrag für Sie und begleiten Sie bei allen Schritten.

Wann ist Ernährungstherapie sinnvoll?

Eine Ernährungstherapie ist immer dann sinnvoll, wenn Ernährung direkt Einfluss auf den Krankheitsverlauf oder das Wohlbefinden nimmt.

Sie kann helfen, Beschwerden zu lindern, den Heilungsprozess zu unterstützen und die Lebensqualität zu verbessern.

Beispiele für mögliche Diagnosen:

Bescheinigung vom Arzt

Lassen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.

Antrag bei der Krankenkasse

Wir unterstützen Sie bei der Einreichung

Beratung starten

Vor Ort in Salzkotten oder online.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ist eine bezuschussungsfähige medizinische Leistung.

Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise, sobald eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Ernährungstherapie anfragen

Verbessern Sie Ihre Ernährung gezielt und unterstützen Sie Ihre Gesundheit aktiv.


Jetzt persönliches Erstgespräch vereinbaren – online oder in unserer Praxis in Salzkotten.